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BDA Hessen unterstützt Marburger Erklärung des AIV

21. August 2017

Der Architekten und Ingenieurverein (AIV) Marburg e.V. wendet sich in der „Marburger Erklärung“ gegen die Anwendung des Hessischen Vergabe- und Tariftreue Gesetzes (HVTG) auf freiberufliche Leistungen.

Das HVTG wird bei Planungsleistungen unterhalb von 209.000,- € (Unterschwellenbereich) angewendet und behandelt Freiberufliche Leistungen wie Bau-Dienstleistungen. Dies ist unter anderem deswegen nicht sinnvoll, da sich Freiberufliche Leistungen von Architekten und Ingenieuren zu Beginn eines Planungsprozesses vom Bauherrn nicht exakt beschreiben lassen. Das HVTG steht zudem in Konkurrenz zur HOAI. Außerdem fordert der AIV Marburg die Anpassung der Schwellenwerte: Vergaben unter 50.000,- € sollten nach der Verhandlungsvergabe mit einem ausgewählten Büro erfolgen. Für den Bereich zwischen 50.000,- € und 209.000,- € soll ein Interessensbekundungsverfahren (IBV) mit einer transparenten, den Fachplanern angepassten Bewertungsmatrix durchgeführt werden.

Die vollständige Erklärung als pdf-Datei finden Sie unten im Download-Bereich.

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